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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16 (https://dejure.org/2021,40968)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.05.2021 - 3 LB 482/16 (https://dejure.org/2021,40968)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 3 LB 482/16 (https://dejure.org/2021,40968)
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  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Unter der Verfestigung einer Splittersiedlung ist der Vorgang des Auffüllens des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs zu verstehen, wobei nicht nur die Errichtung, sondern auch die - vom Vorhabenbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB umfasste - Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage die unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung auslösen kann (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 B 47.14 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Hierfür reicht es aus, dass bei einer Zulassung des Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben in der Splittersiedlung nicht verhindert werden könnten und dadurch der Außenbereich (weiter) zersiedelt werden würde (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 B 47.14 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Im Übrigen begründen Wochenendhäuser entsprechender Größe die - offenbar im Falle des Klägers wahr gewordene - Befürchtung, dass sie faktisch zu Wohnzwecken umgenutzt werden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 12. Mai 2014 - 1 A 795/12 -, juris Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 B 47.14 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Auch die Berechtigung der regelhaften Annahme eines Vorgangs der Zersiedlung bedarf jedoch - zumindest in Fällen der Verfestigung - einer konkreten Begründung (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Es genügt, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das jetzt beantragte Vorhaben nicht aus eben den Gründen (hier: Verfestigung einer Splittersiedlung) versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Berufungsfall geschaffen würde (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 12.05.2014 - 1 A 795/12

    Wochenendhaus; faktisches Wochenendhausgebiet; Bebauungszusammenhang; Ortsteil;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Der Senat lässt offen, ob das Baugrundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils bzw. in einem faktischen Sondergebiet Wochenendhäuser liegt (vgl. dazu etwa OVG Greifswald, Urteil vom 14. August 2013 - 3 L 4/08 -, juris Rn. 81 ff.; OVG Greifswald, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 L 187/14 -, S. 5 f. des amtlichen Umdrucks; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 A 456/14 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Bautzen, Urt. v. 12. Mai 2014 - 1 A 795/12 -, juris Rn. 20 ff.).

    Im Übrigen begründen Wochenendhäuser entsprechender Größe die - offenbar im Falle des Klägers wahr gewordene - Befürchtung, dass sie faktisch zu Wohnzwecken umgenutzt werden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 12. Mai 2014 - 1 A 795/12 -, juris Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 B 47.14 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Allgemein kommt es bei der Beurteilung des Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB auf die nach außen wahrnehmbare Erscheinung eines Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung und nicht auf Feinheiten von Berechnungsregeln an, weshalb auch bei den Kriterien des Maßes der Bebauung auf diejenigen Faktoren abzustellen ist, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, juris Rn. 12; OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 3 M 229/19 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Ob dies der Fall ist, muss unter Würdigung des tatsächlich Vorhandenen ermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322, juris Rn. 12 ff.; OVG Greifswald, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 -, juris Rn. 29 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08

    Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Der Senat lässt offen, ob das Baugrundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils bzw. in einem faktischen Sondergebiet Wochenendhäuser liegt (vgl. dazu etwa OVG Greifswald, Urteil vom 14. August 2013 - 3 L 4/08 -, juris Rn. 81 ff.; OVG Greifswald, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 L 187/14 -, S. 5 f. des amtlichen Umdrucks; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 A 456/14 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Bautzen, Urt. v. 12. Mai 2014 - 1 A 795/12 -, juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 4.82

    Gemeinsamer Markt - Geflügelfleisch - Untersuchung - Abfertigungszeiten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Der Austausch von Haupt- und Hilfsantrag und damit der Wechsel der Klageart von der Verpflichtungs- zur Feststellungsklage im Hauptantrag gilt gemäß § 264 Nr. 2 ZPO i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO nicht als Klageänderung und ist auch in der Berufung nach § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1982 - 3 C 4.82 -, juris Rn. 28; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 91 Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - 3 M 229/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachbarbebauung eines Eckgrundstücks mit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Allgemein kommt es bei der Beurteilung des Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB auf die nach außen wahrnehmbare Erscheinung eines Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung und nicht auf Feinheiten von Berechnungsregeln an, weshalb auch bei den Kriterien des Maßes der Bebauung auf diejenigen Faktoren abzustellen ist, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, juris Rn. 12; OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 3 M 229/19 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 06.07.2015 - 1 A 456/14

    Splittersiedlung, Verfestigung, Wochenendhaus, faktisches Wochenendhausgebiet,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Der Senat lässt offen, ob das Baugrundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils bzw. in einem faktischen Sondergebiet Wochenendhäuser liegt (vgl. dazu etwa OVG Greifswald, Urteil vom 14. August 2013 - 3 L 4/08 -, juris Rn. 81 ff.; OVG Greifswald, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 L 187/14 -, S. 5 f. des amtlichen Umdrucks; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 A 456/14 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Bautzen, Urt. v. 12. Mai 2014 - 1 A 795/12 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2018 - 3 LZ 331/17

    Baugenehmigungsverfahren; Umfang der vorzulegenden Bauunterlagen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2021 - 3 LB 482/16
    Zugleich müssen die Angaben aber auch diejenigen Hinweise enthalten, die dafür erforderlich sind, um beurteilen zu können, in welchen der drei Verfahrensarten das Vorhaben zu beurteilen ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 3 LZ 331/17 -, juris Rn. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung eines

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